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Corona – Und so geht es jetzt weiter

Liebe Mitglieder und Gäste,

in der ab 02. November gültigen Verordnung sollen die Golfplätze unter strengen Voraussetzungen während des zweiten Lockdowns in Deutschland geöffnet bleiben.

Grundsätzlich heißt es, ist der Freizeit- und Amateursportbetreib auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zum 30. November 2020 unzulässig.

„Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.“

  • Folgende Regeln sind akribisch einzuhalten:
  • 1. Die Kontaktbeschränkungen (1,5 m) sind ausnahmslos einzuhalten.
  • 2. Kein Abschlag ohne Startzeitenbuchung
  • 3. Eine Startzeitenreservierung erfolgt online (via PC Caddie App).
  • 4. Die Startzeiten sind unbedingt einzuhalten.
  • 5. Ein Spielen außerhalb der Startzeiten ist untersagt.
  • 6. Abkürzen oder Überholen anderer Spielgruppen ist verboten.
  • 7. Die Golfanlage ist nach dem Spiel schnellstmöglich zu verlassen.
  • 8. Der Gastronomiebetrieb ist geschlossen.

Aufgrund der Ernsthaftigkeit der gesundheitlichen Lage verbunden mit dem übergeordneten Interesse eines dauerhaften Spielbetriebs sind wir angehalten Verstöße gegen diese Richtlinien dem LGV zu melden.

Wir sind froh, dass es möglich ist unseren schönen Sport weiterhin auszuüben. Nun liegt es an uns allen, dass dies auch so bleibt, bis die Pandemie besiegt ist. Bleiben Sie gesund.

Eure Golfanlage Schopfheim

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