Monat: März 2020

Corona Verordnung – Anlage geschlossen

Liebe Golferinnen und Golfer,

auch an uns gehen die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus nicht spurlos vorbei. Heute ist in Baden-Württemberg eine neue Verordnung in Kraft getreten, die den Betrieb aller Sportstätten  untersagt. Sie können dies hier nachlesen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5).

Daher kommen wir nicht umhin, die gesamte Anlage ab Mittwoch, 18. März 2020 bis auf weiteres zu schließen.

Das Sekretariat ist Freitags von 11:00 bis 15:00 telefonisch und ansonsten per email zu erreichen.

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