Corona Verordnung – Anlage geschlossen
Liebe Golferinnen und Golfer,
auch an uns gehen die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus nicht spurlos vorbei. Heute ist in Baden-Württemberg eine neue Verordnung in Kraft getreten, die den Betrieb aller Sportstätten untersagt. Sie können dies hier nachlesen (§ 4 Abs. 1 Nr. 5).
Daher kommen wir nicht umhin, die gesamte Anlage ab Mittwoch, 18. März 2020 bis auf weiteres zu schließen.
Das Sekretariat ist Freitags von 11:00 bis 15:00 telefonisch und ansonsten per email zu erreichen.
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