Die 3G-Regel tritt in Kraft
Ab dem 03.11.21 gilt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe, die auch den Sport im Freien regelt.
Für das Spielen auf unserem Platz, das Trainieren auf der Übungsanlage und die Benutzung der sanitären Anlagen wird somit die 3G-Regel verbindlich.
Den Golfsport können damit nur folgende Personen ausüben:
– Vollständig gegen Covid-19 Geimpfte,
– von einer Covid-19-Infektion Genesene,
– negativ Getestete.
Wir weisen darauf hin, dass Sie eine entsprechende Bescheinigung mit sich führen und vorweisen müssen.
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